Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden als Auftraggeber und dem Büro für Text und Lektorat TextElefant (Inhaberin: Katrin Kappenstein), nachfolgend TextElefant, die Lektorin oder Texterin, als Auftragnehmer. Der Auftraggeber erkennt die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung als allein maßgebend an. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, nicht anerkannt. Von diesen AGB abweichende sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die AGB gelten für alle Arbeitsbereiche von TextElefant (Korrektorat und Lektorat sowie das Verfassen von Texten, das im Auftrag von Kunden und auf Grundlage von kundenseits gelieferten Informationen oder Materialien durchgeführt wird).

2 Zustandekommen des Vertrags, Widerrufsrecht
(1) Ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag für das Verfassen von Texten, für Korrektur oder Lektorat kommt zustande, wenn der Kunde einen entsprechenden Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) erteilt und der Lektorin den zu prüfenden Text bzw. der Texterin die zugrundliegenden Informationen vollständig zur Verfügung stellt und wenn die Lektorin/Texterin schriftlich (auch per E-Mail) die Annahme des Auftrags erklärt.
(2) Die Auftragsannahme kann, insbesondere wenn Stammkunden den Auftrag erteilen, auch durch konkludentes Handeln der Lektorin erfolgen.
(3) Der Auftraggeber kann seinen Auftrag bis zum Zeitpunkt der Auftragsannahme widerrufen.
(4) Eventuell auf der Website von TextElefant ausgewiesene Preise sowie auf Anfrage von Kunden erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3 Leistungsumfang
(1) Eine Korrektur erfolgt stets mit der Zielsetzung, die Fehler in dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, in deutscher Gegenwartssprache verfassten Ausgangstext weitestgehend zu eliminieren. Die Korrekturen beziehen sich nur auf Rechtschreibung, Zeichensetzung, Silbentrennung und Grammatik sowie auf einfache stilistische Verbesserungen. Alle Korrekturen werden in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet. Grundsätzlich erfolgen sämtliche Korrekturen EDV-gestützt über die Überarbeitungsfunktion der jeweiligen Software; nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nimmt die Lektorin die Korrekturen auf Papier unter Zuhilfenahme der Korrekturzeichen nach DIN 16 511 vor.
(2) Über die Korrektur nach § 3 Abs. 1 hinausgehende stilistische Änderungen oder die besondere Beachtung unternehmensinterner Schreibweisen (§ 3 Abs. 4), sind vom Kunden als Lektorat gesondert in Auftrag zu geben. Eine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen; eine Prüfung auf logische Stringenz ist jedoch möglich und muss gesondert vereinbart werden. Bei Beauftragung eines üblichen Lektorats gelten deshalb nur die Leistungen nach Satz 1 als vereinbart.
(3) Korrektur und Lektorat erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung gemäß Duden und ggfs. nach einschlägigen Fachwörterbüchern. Bei alternativen Schreibweisen richtet sich die Lektorin nach den Empfehlungen der Duden-Redaktion. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird die Lektorin die Texte nach den Regeln der alten Rechtschreibung prüfen und korrigieren.
(4) Unternehmensinterne Vorgaben hinsichtlich der Schreibweise einzelner Begriffe (kundenspezifische Terminologie) oder von den aktuell geltenden amtlichen Rechtschreibregeln abweichende Schreibvarianten können auf Wunsch des Auftraggebers berücksichtigt werden.
(5) Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich, welche Korrekturen und Änderungen er annimmt oder ablehnt. Alle im Rahmen des Lektorats eingefügten Umformulierungen und Anmerkungen bedürfen einer besonderen Überprüfung seitens des Auftraggebers, da es sich um vom Sprachgefühl abhängige Änderungsvorschläge handelt.
(6) Fremdsprachige Elemente im eingereichten Text sind von der Korrektur seitens TextElefant ausgenommen, es sei denn, dass der Vertrag zwischen Auftraggeber und der Lektorin dies explizit vorsieht.
(7) Eine Garantie für absolute Fehlerfreiheit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber erkennt insbesondere an, dass eine hohe Fehlerquote im Ausgangstext (mehr als 10 Fehler pro 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten) dazu führen kann, dass nach der Korrektur im oben genannten Sinne noch ein minimaler Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.

4 Rechte und Pflichten der Lektorin
(1) Die Lektorin ist stets bemüht, Terminzusagen zuverlässig einzuhalten. Dies setzt die Erfüllung der auftraggeberseitigen Pflichten nach § 5 voraus. Die Lektorin ist berechtigt, ihre Leistung an dem Auftrag zurückzustellen, solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
(2) Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Lektorin die Bearbeitung des Textes aussetzen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Bearbeitung des in Auftrag gegebenen Materials dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Dies gilt jedoch nicht im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzungen von Seiten der Lektorin und/oder für den Fall einer von der Lektorin zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung.
(3) Ist abzusehen, dass die Lektorin einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann, wird sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vorschlagen.
(4) Bei Periodika, Büchern und buchähnlichen Veröffentlichungen hat TextElefant das Recht, an geeigneter Stelle, z.B. im Impressum, namentlich genannt zu werden. Ein Entgeltanspruch entsteht daraus für den Auftraggeber nicht. Die Nennung darf nur in Absprache mit der Inhaberin von TextElefant, Katrin Kappenstein, erfolgen.
(5) Die Lektorin ist nicht verpflichtet, die Rechte des Auftraggebers, wie sie sich aus § 5 Abs. 1 ergeben, zu überprüfen.

5 Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert, zur Inanspruchnahme der Leistungen von TextElefant und zur Überlassung der Daten zu diesem Zwecke berechtigt zu sein. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Inanspruchnahme und/oder Überlassung im Sinne von Satz 1 berechtigt sein, stellt er die Lektorin von allen in Betracht kommenden Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche zu tun, insbesondere das zu korrigierende Textmaterial sowie alle für die Auftragserfüllung relevanten Hintergrundinformationen unverzüglich sowie in inhaltlich und technisch einwandfreier Form zur Verfügung zu stellen. Technisch einwandfrei in diesem Sinne ist
1. bei vorzunehmender Korrektur auf Papier ein gut erkennbarer Ausdruck des Textmaterials oder eine zum Ausdruck im Format DIN A4 geeignete Datei gemäß Ziffer 2,
2. bei vorzunehmenden Korrekturen im elektronischen Dokument eine fehlerfrei zu öffnende Datei in einem der folgenden Formate: Microsoft Word, Powerpoint, Excel, Open Office Writer, Papyrus Autor sowie pdf oder rtf. Bei anderen Formaten ist eine vorherige Anfrage erforderlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, während der Auftragsdurchführung für Rückfragen erreichbar zu sein.
(3) Der Auftraggeber gibt der Lektorin unverzüglich schriftlich oder per E-Mail sämtliche Änderungen und Ergänzungen bekannt, die sich auf die Durchführung der vereinbarten Leistung oder auf das Vertragsverhältnis auswirken können (auch Änderung der Anschrift oder der E-Mail-Adresse).
(4) Kundenspezifische Terminologien oder von den aktuell geltenden amtlichen Rechtschreibregeln abweichende Schreibvarianten können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Lektorin rechtzeitig, idealerweise im Zuge der Auftragserteilung, davon Kenntnis erhält.
(5) Bei einem von der Lektorin zu vertretenden Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder aus anderen Gründen steht dem Auftraggeber nicht zu.
(6) Tritt der Auftraggeber aus von der Lektorin nicht zu verantwortenden Gründen vom Vertrag zurück, so hat der Auftraggeber gegenüber TextElefant eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des anteiligen Auftragswerts. Dieser bemisst sich nach der bis zum Rücktritt erbrachten Leistung.
(7) Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten aus diesem Abschnitt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise oder dem erforderlichen Umfang nach, kann er nach Auftragsausführung nicht geltend machen, der Auftrag sei nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt worden.

6 Lieferung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe des bearbeiteten Textes auf demselben Wege, auf dem TextElefant den Text erhalten hat.
(2) Die Lektorin kommt ihrer Rückgabeverpflichtung vollumfänglich und termingerecht nach, indem sie den bearbeiteten Text rechtzeitig in den (elektronischen) Versand gibt.
(3) Der Versand erfolgt stets auf alleinige Gefahr des Auftraggebers. Für den erfolgreichen Zugang beim Auftraggeber ist TextElefant nicht verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die übermittelten Dateien bzw. die zugesandten Dokumente auf Vollständigkeit zu überprüfen.

7 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Die Lektorin verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit. Insbesondere sichert TextElefant die Vertraulichkeit des,während der Auftragsbearbeitung bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen, Inhaltes der Texte zu.
(2) Die persönlichen Daten des Auftraggebers (Adresse, Telefonnummer usw.) werden streng vertraulich behandelt, nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen. Er kann auch deren Berichtigung oder, soweit daraus kein Konflikt zu anderen Gesetzen entsteht, deren Löschung verlangen.
(3) Der Auftraggeber stimmt der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zu Zwecken der Eigenwerbung von TextElefant zu. Dieser Verwendung kann der Auftraggeber jederzeit widersprechen.
(4) Sowohl die elektronische Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Büro für Text und Lektorat TextElefant als auch die elektronische Übermittlung von Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
(5) Im Interesse des Auftraggebers ist die Lektorin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und/oder des Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

8 Mängelhaftung, Reklamation
(1) Die beauftragte Korrektur gilt als fehlerfrei ausgeführt, wenn nach erfolgter Korrektur im Sinne von § 3 Abs. 1 durchschnittlich ein Fehler pro Seite (1.500 Zeichen) nachzuweisen ist.
(2) Im Rahmen des Lektorats im Sinne von § 3 Abs. 2 vorgenommene Änderungen an Texten sind stark vom Sprachgefühl abhängig. Eine Haftung für derartige Anmerkungen ist deshalb ausgeschlossen.
(3) Für Fehler haftet die Lektorin bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswerts, sofern nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber hat Beanstandungen innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Übergabe des korrigierten/redigierten Textes unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit jeweils detaillierter Begründung geltend zu machen. Bei berechtigten Reklamationen ist der Lektorin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn sie diese Nachbesserung nicht erbringt, besteht Anspruch auf eine angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Textpassagen lehnt TextElefant auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
(4) Erfolgt innerhalb der Frist nach Abs. 3 keine Beanstandung, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der ausgeführten Leistung auf den Auftraggeber über.

9 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
(1) Für Schäden, die dem Kunden nachweislich durch die Auftragserfüllung durch TextElefant entstanden sind, haftet TextElefant nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Generell haftet die Lektorin nur für Schäden, die sie aus grob fahrlässigen Gründen zu vertreten oder die sie vorsätzlich herbeigeführt hat. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
(2) Für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel infolge höherer Gewalt oder Krankheit, aufgrund von Hardware- oder Softwarefehlern und infolge unklarer, unrichtiger oder unvollständiger Auftragserteilung übernimmt TextElefant keine Haftung. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für die Korrektur unleserlicher, unvollständiger oder unverständlicher Texte/Passagen sowie für auftragsspezifische und vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Abkürzungen.
(3) Für den Inhalt des Textmaterials und seine rechtliche Zulässigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Eine Haftung von TextElefant ist ausgeschlossen.
(4) Soweit die Lektorin berechtigt ist, die Bearbeitung des Textes auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Bei der Rückgabe des bearbeiteten Textes (§ 7) haftet TextElefant weder für verspätete oder fehlerhafte Zustellung per Post bzw. Übermittlung per E-Mail noch für Beschädigung oder Verlust.
(6) Für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes des vom Auftraggeber überlassenen Originals/Datenträgers ist die Haftung auf den Materialwert der Vorlage beschränkt.
(7) TextElefant haftet weder für Eingriffe Dritter in die Datenübermittlung noch für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben. Der Auftraggeber ist für die endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung elektronisch übertragener Daten leider nicht ausgeschlossen werden kann. TextElefant haftet überdies nicht für von elektronischen Schädlingen (z.B. Viren) verursachte Schäden.
(8) Sofern der Auftraggeber mit der Lektorin die Abholung des korrigierten Werks vereinbart, der Auftraggeber den korrigierten Text aber nicht zeitgerecht abholt, haftet TextElefant wegen des Untergangs des Werks nur für Vorsatz.

10 Vergütung, Rechnungsstellung
(1) Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Preis in Euro. Im Angebot zugesagte Preise sind für den Auftraggeber Endpreise, eine Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten und wird gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 6(1) 27 UstG auch nicht fällig. Soweit nicht ausdrücklich über eine abweichende Preisgestaltung Einigkeit erzielt wurde, gelten die Pauschal- oder Stundenpreise als vereinbart, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im jeweiligen Angebot festgestellt werden.
(2) Weicht der tatsächlich erbrachte Leistungsumfang von jenem ab, der ursprünglich bei Einholung eines Angebots zugrunde gelegt wurde, z.B. weil das finale Dokument mehr Text enthält als das ursprünglich in Aussicht gestellte Dokument, so gilt der tatsächlich erbrachte Leistungsumfang als vereinbart. In diesem Fall ist TextElefant zu einer entsprechenden Honoraranpassung berechtigt.
(3) Alle Preise gelten ausschließlich für die Korrektur (§ 3 Abs. 1) oder das Lektorat (§ 3 Abs. 2) in elektronischer Form mittels der Überarbeitungs- oder Kommentierungsfunktionen des jeweiligen Programms. Wünscht der Auftraggeber eine Korrektur in Papierform, so hat er dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich anzugeben. Das Honorar ist in diesem Falle stets gesondert zu vereinbaren.
(4) Sofern in dringenden Fällen die Textbearbeitung am Wochenende, an einem Feiertag oder in Nachtarbeit durchzuführen ist, werden folgende Zuschläge berechnet:
1. bei Bearbeitung in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr (Nachtarbeit) sowie samstags: 40 Prozent,
2. bei Bearbeitung an gesetzlichen Feiertagen sowie sonntags: 60 Prozent.
(5) Der Auftraggeber erhält die Honorarrechnung für die erbrachte Dienstleistung nach Beendigung des Auftrags. Die Rechnung wird per Post oder im PDF-Format per E-Mail versandt. Sie ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Anfallende Bankgebühren (z. B. für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind ggfs. vom Auftraggeber vollständig zu übernehmen.
(6) TextElefant ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen kann auch die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Bei verbindlichen Aufträgen wird in der Regel ein nicht rückzahlbarer Vorschuss von 50% verlangt, bei unverbindlichen Aufträgen, Erstaufträgen oder Probearbeiten auf Verlangen des Kunden ein Pauschalbetrag in der Höhe von 300€ zuzüglich evtl. zu zahlender Umsatzsteuer, der bei späterer verbindlicher Auftragserteilung angerechnet werden kann. Der Vorschuss ist sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar.
(7) Bei Zahlungsverzug ist die Lektorin berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Ersatz von Aufwendungen (Mahngebühr) zu verlangen. Soweit TextElefant einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. Darüber hinaus behält sich TextElefant rechtliche Schritte vor.
(8) Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, ist die Lektorin berechtigt, die Bearbeitung von Aufträgen desselben Auftraggebers bis zur Begleichung aller offenen Posten auszusetzen. Dies schließt auch Aufträge ein, für die ein Fertigstellungstermin bereits fest vereinbart ist. Aus der vorübergehenden Aussetzung der Bearbeitung kann der Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche gegen die Auftragnehmerin herleiten, da er die Aussetzung selbst zu vertreten hat.

11 Schlussbestimmungen
(1) Vertragsänderungen, Nebenabreden und Sondervereinbarungen jedweder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen sind nicht bindend.
(2) Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung hinsichtlich ihres Regelungsinhalts am nächsten kommt. Dies gilt für das Ausfüllen etwaiger Vertragslücken entsprechend.
(3) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und TextElefant ist ausschließlich Dienstvertragsrecht gem. §§ 611 ff. BGB anzuwenden. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und TextElefant entstehen, ist, soweit zulässig, München.

Stand: Juni 2019